ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(AGB 3/2010)
der
Firma HANDYBAZAR, Inh. Sezer Uyar
1. Anwendungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte des Handybazars (kurz: HB) über Verkauf, Lieferung, und sonstige Leistungen mit seinen Kunden (in der Folge als „Vertragspartner“bezeichnet).
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur insoweit, als sie mit
diesen AGB übereinstimmen. Den AGB entgegenstehende oder von den AGB abweichende
Bedingungen oder sonstige Einschränkungen des Vertragspartners, welcher Art auch immer,
werden nicht Vertragsbestandteil, außer HB hat im Einzelfall ausdrücklich und
schriftlich zugestimmt. Generell sind Abweichungen von diesen AGB nur wirksam, wenn sie
von HB schriftlich bestätigt werden.
1.3 Bei Rechtsgeschäften von HB mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Zif. 2 des
österreichischen Konsumentenschutzgesetzes finden diese Bedingungen keine Anwendung,
soweit sie zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen entgegenstehen.
1.4 Diese AGB finden auch auf zukünftige Rechtsgeschäfte mit Geschäftspartnern von HB
Anwendung, ohne daß auf sie im einzelnen Bezug genommen wird.
1.5 Subsidiär gelten die allgemeinen Lieferbedingungen und die allgemeinen Montagebedingungen
des Fachverbandes Österreichs in ihrer gültigen Fassung.
2. Vertragsinhalt
2.1 Die AGB im Sinne des Punktes 1. bilden zusammen mit den Leistungsbeschreibungen im
Anbot und den jeweiligen Preislisten einen integrierenden Bestandteil der HB abgeschlossenen
Rechtsgeschäfte.
2.2 Die in Katalogen, Prospekten, Produktinformationen oder sonstigen Unterlagen und Veröffentlichungen
(z.B.: Internet, Verkaufsmessen) enthaltenen Angaben (z.B.: Produkteigenschaften,
Abbildungen und Zeichnungen) werden nur dann verbindlich, wenn HB. diese
Angaben z.B. in der Auftragsbestätigung ausdrücklich und schriftlich bestätigt. Schriftliche
Verweise auf Datenblätter, zB in Angeboten, stellen keine verbindliche Erklärung dar und
werden nicht Inhalt der zwischen HB und dem jeweiligen Vertragspartner getroffenen
Vereinbarung.
2.3 Nachträgliche Änderungen des Vertragsinhaltes müssen schriftlich vereinbart werden.
2.4 Für den Fall, dass bei der Lieferung von gebrauchten Handys dem Vertragspartner ein Garantiezertifikat übergeben wird, wonach HB eine Garantie erklärt,
sind Ansprüche aus dieser Garantie vom Vertragspartner unmittelbar gegenüber dem
Garanten, also HB, geltend zu machen. Eine Haftung HB für Ansprüche, welche von der Herstellergarantie umfaßt sind, ist jedenfalls ausgeschlossen.
3. Kostenvoranschlag
Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, gelten Kostenvoranschläge von HB als freibleibend,
dies gilt insbesondere auch für die Preise.
4. Vertragsabschluß – Übertragung der Rechte
4.1 Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Die Annahme erfolgt durch die
Abgabe eines zu reparierenden Handys vom jeweiligen Vertragspartner.
4.2 HB ist berechtigt, ohne Zustimmung des Vertragspartners, alle Rechte und Pflichten
aus dem Vertragsverhältnis mit schuldbefreiender Wirkung an andere, insbesondere verbundene
Unternehmen zu übertragen. In diesem Fall wird HB dem Vertragspartner
unverzüglich sämtliche wesentlichen Informationen über dieses Unternehmen mitteilen.
Sofern nicht anderes ausdrücklich vereinbart wird, ist HB berechtigt, zur Erfüllung
seiner Verpflichtungen gegenüber dem Vertragspartner geeignete Subunternehmer einzusetzen.
5. Preise
5.1 Mangels ausdrücklicher anderer Vereinbarung gelten die Preise laut Preisliste in ihrer jeweils
gültigen Fassung ab Lager des HB ausschließlich Verpackung, Lieferung, Montage und sonstiger Kosten. Kosten für Verpackung, Lieferung, Montage oder sonstige Kosten sind in den Preisen nur dann inkludiert, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Soweit nicht extra verzeichnet, gelten sämtliche Preise exklusive Umsatzsteuer. Bei geringen Auftragswerten kann ein Mindermengenzuschlag in Rechnung gestellt werden.
--2—
5.2 Ändern sich zwischen Vertragsabschluß und Auslieferung bzw. Endmontage der Waren die
Kostenfaktoren, so behält sich HB eine entsprechende, sachlich gerechtfertigte Preiserhöhung
vor.
5.3 Bei Vereinbarung einer Zustellung oder Lieferung sind allfällige Kosten der Transportversicherung, sowie sonstige über das Angebot hinausgehende Leistungen
nicht inkludiert und werden bei Bedarf nach Aufwand verrechnet. Sofern nicht anders
vereinbart, gilt die Lieferung unverzollt als vereinbart.
5.4 Soweit nicht anders vereinbart, werden Kostenvoranschläge nach Aufwand verrechnet.
6. Zahlungen
6.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen- unbeschadet etwaiger Beanstandung der
Lieferung, Montage oder sonstigen Leistung – im voraus nach Rechnungslegung
(Rechnungsdatum) ohne Abzug an die in der Rechnung angegebene Zahlstelle
(angegebenes Konto) zu leisten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist das spesenfreie Einlangen
bei der Zahlstelle innerhalb der genannten Frist.
HB ist jederzeit berechtigt, Teilrechnungen zu legen.
6.2 Wechsel werden nur dann entgegengenommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang damit gehen zu Lasten des Vertragspartners.
Die Entgegennahme von Wechseln erfolgt ausschließlich „zahlungshalber“.
6.3 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist HB berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
von 8 % über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Die Geltendmachung der Verzugszinsen
erfolgt verschuldensunabhängig. HB behält sich die Geltendmachung des Ersatzes eines
darüber hinausgehenden Schadens vor.
6.4 Der pauschalierte Kostenersatz pro Mahnung beträgt EUR 15,00 (Euro fünfzehn). Sollte die
Einschaltung eines Inkassobüros oder eines Rechtsanwaltes notwendig sein, trägt der Vertragspartner sämtliche damit im Zusammenhang stehende Kosten. Diese Kosten werden
gemäß den gesetzlichen Vorschriften zum höchst möglichen Ansatz errechnet.
6.5 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt Ansprüche von HB mit eigenen Forderungen
aufzurechnen, es sei denn die Forderungen wurden rechtskräftig gerichtlich festgestellt
oder ausdrücklich schriftlich anerkannt. Ebenso ausgeschlossen ist die Zurückbehaltung von
Zahlungen durch den Vertragspartner, aus welchem Rechtsgrund auch immer.
7. Lieferung
7.1 HB stellt die Waren sofort nach erfolgter Reparatur dem Vertragspartner zur Verfügung.
7.2 Lieferfrist oder Liefertermin sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand
abgesandt, oder die Versand/Leistungsbereitschaft dem Vertragspartner mitgeteilt
oder mit der Erfüllung der Leistung (zB Montage) begonnen wurde.
7.3 In Fällen höherer Gewalt oder ähnlichen nicht dem HB zurechenbaren Umständen
verlängert sich die Lieferfrist für HB entsprechend. Dies gilt auch dann, wenn sich HB
im Verzug befindet oder ein Zulieferant ausfällt. HB haftet hinsichtlich der Zulieferanten
für kein Auswahlverschulden. Der Vertragspartner wird über Beginn und Ende von
Lieferhindernissen von HB umgehend informiert.
Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche gegen HB sind ausgeschlossen.
7.4 Wird die Abholung von reparierten Waren aus Gründen, die dem Vertragspartner
zurechenbar sind, verzögert, so ist HB berechtigt, nach Mitteilung an den Vertragspartner,
nach 3 Monaten im Geschäft zu veräußern.
10. Eigentumsvorbehalt - Pfandrecht
10.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungsbeträge samt Zinsen und Kosten
durch den Vertragspartner behält sich HB das Eigentum an sämtlichen von ihr reparierten
Waren vor.
11. Gewährleistung
HB steht für Mängel an Produkten und Leistungen nach den folgenden Bestimmungen
ein:
11.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist– innerhalb
derer die Mangelhaftigkeit einer Leistung gerichtlich geltend zu machen ist - generell zwei Wochen.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tage des Gefahrenübergangs laut diesen AGB.
11.2 HB leistet nur für solche Mängel Gewähr, die bereits vor Gefahrenübergang vorhanden
waren. Beweispflichtig dafür ist der Vertragspartner. HB haftet weiters nicht für
Eigenschaften der erbrachten Leistung, die als unverbindliche Angaben im Sinne des Punktes
2.2 gelten.
--3—
Von der Gewährleistung jedenfalls ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus einer Überbeanspruchung der Produkte über die einschlägigen Vorschriften und Normen, einer nachlässigen und/oder unrichtigen Behandlung, Verwendung oder Montage (sofern diese nicht
von HB erbracht wurde) oder einer Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien (zB
Reinigungsmittel) entstehen. Dies gilt ebenso für Mängel, die auf vom Kunden
beigestelltes Material und/oder vom Kunden erteilte Anweisung(en) zurückzuführen sind.
Der Gewährleistung unterliegen insbesondere auch nicht solche Mängel, welche auf chemische
Einflüsse (einschließlich solcher im Rahmen der Bearbeitung durch HB) sowie
natürlichen Verschleiß oder Handlungen Dritter zurückzuführen sind. HB behält sich
ausdrücklich die üblichen Toleranzen (Material)sowohl im Hinblick auf
das Material als auch die Ausführung vor.
12. Rücktritt
12.1 Der Vertragspartner kann nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn sich HB aufgrund
groben Verschuldens im Verzug befindet und der Vertragspartner HB unter Setzung
einer angemessenen, mindestens vierwöchigen Nachfrist ausdrücklich schriftlich zur Erfüllung
aufgefordert hat. Der Rücktritt hat mittels eingeschriebenem Brief zu erfolgen.
12.2 Die Bestimmungen des oben genannten Punktes gelten sinngemäß auch bei endgültigem
Unmöglichwerden der Leistung oder Unvermögen des HB diese zu erbringen.
12.3 HB ist unter folgenden Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt:
a) wenn die Unmöglichkeit der Leistung vom Vertragspartner zu vertreten ist oder dieser
trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist die Leistung nicht annimmt;
b) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners bestehen
und dieser weder vorleistet noch eine entsprechende Sicherheit erbringt;
d) wenn sich der Liefertermin aus Gründen, die nicht von HB zu vertreten sind,
um 4 wochen über den ursprünglich vereinbarten verzögert;
e) wenn Vorlieferanten von HB endgültig nicht oder nicht innerhalb vereinbarter
oder angemessener Frist liefern können.
12.4 Im Falle von teilbaren Leistungen kann der Rücktritt auch nur für bestimmte Teile des Vertrages erfolgen, sofern dem nicht berechtigte Interessen des HB entgegenstehen.
12.5 Ungeachtet weitergehender Ansprüche sind HB sämtliche im Hinblick auf den
Vertragsschluß erbrachte Leistungen, wie z.B. Vorbereitungshandlungen, zu ersetzen.
12.6 Soweit keine zwingenden Bestimmungen entgegenstehen, sind damit weitere Folgen des
Rücktritts ausgeschlossen.
12.7 Im Fall des berechtigten Rücktritts des HB ist der Vertragspartner verpflichtet, ungeachtet
dessen ob ihn ein Verschulden am Rücktritt trifft oder nicht, eine Stornogebühr in
Höhe von 50% der vom Rücktritt betroffenen Auftragssumme (excl. USt) als Vergütungsbetrag
im Sinne des § 1336 des österreichischen ABGB zu bezahlen, wobei HB berechtigt
ist, diese Forderung mit einer allenfalls erliegenden Anzahlung aufzurechnen. HB
ist berechtigt, einen darüber hinaus gehenden Schaden gesondert geltend zu machen.
13. Schadenersatzanspruch bei Nichterfüllung des Vertragspartners
Bei Nichterfüllung durch den Vertragspartner ist HB - unabhängig von seinem Recht
auf Einhaltung des Vertrages oder sonstigen Ansprüchen gemäß diesen AGB - berechtigt,
einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 33 % der vereinbarten Gesamtrechnungssumme
(excl. USt) zu verlangen. Die Geltendmachung des Ersatzes darüber hinausgehender
Schäden bleibt davon unberührt.
14. Haftung des HB
14.1 HB haftet für Schäden nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung und
nur, sofern diese nachgewiesen werden. Dies gilt nicht für die zwingenden Bestimmungen
des Produkthaftungsgesetzes. Ausdrücklich ausgeschlossen wird die Haftung für Folgeschäden,
Vermögensschäden, und Drittschäden.
14.2 HB haftet nicht für Datenverluste welche bei Entsperrungen von Handys entstehen können,
da bei solchen Arbeiten, des öfteren die Software erneuert wird.
14.3 Gänzlich ausgeschlossen ist die Haftung bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch (siehe
dazu insbesondere die Regelungen im Punkt 11.2) oder Verstoß gegen gesetzliche oder behördliche
Auflagen sowie für Ansprüche, welche von einer allfälligen Herstellergarantie (siehe
Punkt 2.4) umfaßt sind.
14.4 HB haftet nicht für Schäden höherer Gewalt (Einbruch, Raub, Überfall….) wenn Handys verlustig werden.
--4 --
14.5 Sämtliche Schadenersatzansprüche sind binnen einer Frist von einem halben Jahr ab Gefahrenübergang gemäß diesen AGB gerichtlich geltend zu machen, sofern gesetzlich keine kürzeren Fristen vorgesehen sind.
15. Wettbewerbsrecht - Urheberrecht
15.1 Wird eine Leistung nach Angaben oder Plänen (Modellen) des Vertragspartners erbracht, so
hat er HB für Ansprüche Dritter bei Verletzung allfälliger Urheber- oder sonstiger
Schutzrechte schad- und klaglos zu halten.
15.2 Dem Vertragspartner übergebene Unterlagen und gegebenenfalls damit zusammenhängende
Rechte bleiben im Eigentum der HB und behält sich diese sämtliche damit im Zusammenhang
stehenden Rechte vor.
16. Montage
Soweit im Leistungsumfang des HB Montagen enthalten sind, gelten ergänzend die
folgenden Bedingungen:
16.1 Entgelt
Soweit nicht anderes vereinbart ist, wird die von HB erbrachte Leistung nach Zeitaufwand
mit den geltenden Montagesätzen des HB abgerechnet.
17. Allgemeines
17.1 Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Rechtsgeschäftlich relevante Erklärungen des HB gelten als dem Vertragspartner zugegangen,
wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesandt wurden.
17.2 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden,
hat dies nicht die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit der gesamten AGB zur Folge. Die
unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Gehalt der betroffenen Bestimmung am nächsten kommt.
17.3 Änderungen der AGB werden wirksam, wenn sie dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt
wurden und er nicht binnen einer Frist von 1 Monat widerspricht oder die Änderungen geringfügig
und sachlich gerechtfertigt sind.
17.4 Die Vertragsparteien haben über die Bedingungen ihres Vertragsverhältnisses, insbesondere
über die Preisgestaltung und technische Details, Stillschweigen zu bewahren.
18. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort
18.1 Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit und aus dem Vertragsverhältnis und
den Rechtsbeziehungen zwischen HB und dem Vertragspartner, wird die ausschließliche
Zuständigkeit des sachlich für den ersten Wiener Gemeindebezirk zuständigen Gerichtes
in Wien vereinbart. HB behält sich das Recht vor, den Vertragspartner vor dem
nach dessen Sitz oder dessen Niederlassung sachlich zuständigen ordentlichen Gericht in
Anspruch zu nehmen.
Sollte sich ergeben, dass es sich beim Vertragspartner um einen Verbraucher im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes handelt, richtet sich die Zuständigkeit für Klagen gegen den
Verbraucher nach den zwingenden Bestimmungen der verbraucherrechtlichen Vorschriften
(Verbrauchergerichtsstand - § 14 KSchG).
18.2 Auf das Vertragsverhältnis sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen HB und
dem Vertragspartner ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden, unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts, der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie
der nicht zwingenden Bestimmungen des Europäischen Vertragsstatutübereinkommens
(EVÜ).
18.3 Erfüllungsort ist der Sitz von HB